Kirchenmitgliedschaft

Sie möchten in die Kirche eintreten?

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Wiedereintritt in die Kirche



  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will? Der Pfarrer/ die Pfarrerin ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde und Ihres zuständigen Pfarrers/Pfarrerin entnehmen Sie den „Kontakten“ (bei "Ansprechpartner"), dem örtlichen Telefonbuch, dem Gemeindebrief oder den Aushängen in unseren Schaukästen.

  • Ich war schon Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, bin aber vor Jahren ausgetreten. Was muss ich tun, wenn ich wieder eintreten will? Die Wiederaufnahme erfolgt durch eine einfache Willenserklärung, dass Sie wieder zur Kirche gehören möchten. In diesem Fall wenden Sie sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde, die mit Ihnen das entsprechende Formular ausfüllen werden. Es gibt auch die Möglichkeit in einem anderen Pfarramt, d.h. nicht im Pfarramt Ihres Wohnortes oder über die landeskirchliche Wiedereintrittsstelle (kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de und www.elk-wue.de/glauben/kircheneintritt) in die Kirche wieder einzutreten.

  • Werde ich noch einmal getauft? Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. Schön ist es, wenn Sie mit Ihrem Pfarrer/Pfarrerin einen Gottesdienst ausmachen und nach diesem in der Sakristei mit Ihren vielleicht anwesenden Familienmitglieder und /oder Zeugen mit einem Gebet in die Kirche wiederaufgenommen werden.

  • Und wenn ich früher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe? Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Die Taufe findet in der Regel im Gottesdienst statt. Ihr geht meist eine Reihe von Taufgesprächen in Form einer Katechese bzw. eines Taufunterrichts voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.

  • Was habe ich von einer Mitgliedschaft in der Kirche? Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z.B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z.B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den allen sechs Jahre stattfindenden Wahlen selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt? Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

  • Was kostet mich der Eintritt? Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

  • Was kostet mich die Mitgliedschaft? Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dabei kann die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

  • Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun? Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr (z.Zt. 3%). Ein eigenes kirchliches System wäre etwa zehn Mal so teuer.

 

Wir nennen zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein.

  1. Im christlichen Glaube bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes, gelingendes Leben.

  2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.

  3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.

  4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.

  5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.

  6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.

  7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.

  8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst- und angenommen.

  9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschenfreundliches Klima.

  10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.

  11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.

  12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auf die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.

Quelle: Amt für Öffentlichkeitsdienst der Nordelbischen Ev. - Luth. Kirche, Broschüre „12 Gründe in der Kirche zu sein“